Wir beraten Sie gerne im gesamten Spektrum der familienrechtlichen Angelegenheiten. Hierzu gehören sämtliche Rechtsstreitigkeiten von Personen, die durch Ehe oder Verwandtschaft miteinander verbunden sind.
Von der Klärung eines Eltern-Kind-Verhältnisses über die Vertragsgestaltungen zwischen Ehegatten bis hin zur Lösung erbrechtlicher Fragen bemühen wir uns um außergerichtliche und einvernehmliche Regelungen. Bei streitigen Auseinandersetzungen vertreten wir Sie vor Gericht.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit umfassen:
Gestaltung von Eheverträgen
Beratung in der Trennungszeit und Regelungen der Trennungsfolgen
gerichtliche Vertretung in Scheidungsverfahren
Beratung und Vertretung bei der Vermögensauseinandersetzung
Geltendmachung von Zugewinnausgleichsforderungen
Durchsetzung von Unterhaltsforderungen von Kindern, Ehegatten sowie nichtehelichen Müttern, Vätern und Eltern
Sorgerecht und Umgangsrecht für Kinder
Testament- und Nachfolgeregelungen
Das Familienrecht befindet sich im stetigen Wandel. Wir informieren Sie gerne über aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung, auch in anderen Rechtsgebieten zu erb-, gesellschafts-, sozial- und steuerrechtlichen Fragen, die mit dem Familienrecht im Zusammenhang stehen.