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Wir beraten Sie gerne im gesamten Spektrum der familienrechtlichen Angelegenheiten. Hierzu gehören sämtliche Rechtsstreitigkeiten von Personen, die durch Ehe oder Verwandtschaft miteinander verbunden sind.
Von der Klärung eines Eltern-Kind-Verhältnisses über die Vertragsgestaltungen zwischen Ehegatten bis hin zura Lösung erbrechtlicher Fragen bemühen wir uns um außergerichtliche und einvernehmliche Regelungen. Bei streitigen Auseinandersetzungen vertreten wir Sie vor Gericht.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit umfassen:
Das Familienrecht befindet sich im stetigen Wandel. Wir informieren Sie gerne über aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung, auch in anderen Rechtsgebieten zu erb-, gesellschafts-, sozial- und steuerrechtlichen Fragen, die mit dem Familienrecht im Zusammenhang stehen.
Fachanwältin
für Familienrecht