Ehe- und Familienrecht

Wir beraten Sie gerne im gesamten Spektrum der familienrechtlichen Angelegenheiten. Hierzu gehören sämtliche Rechtsstreitigkeiten von Personen, die durch Ehe oder Verwandtschaft miteinander verbunden sind.

Von der Klärung eines Eltern-Kind-Verhältnisses über die Vertragsgestaltungen zwischen Ehegatten bis hin zura Lösung erbrechtlicher Fragen bemühen wir uns um außergerichtliche und einvernehmliche Regelungen. Bei streitigen Auseinandersetzungen vertreten wir Sie vor Gericht.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit umfassen:

  • Gestaltung von Eheverträgen
  • Beratung in der Trennungszeit und Regelungen der Trennungsfolgen
  • gerichtliche Vertretung in Scheidungsverfahren
  • Beratung und Vertretung bei der Vermögensauseinander­setzung
  • Geltendmachung von Zugewinnausgleichs­forderungen
  • Durchsetzung von Unterhaltsforderungen von Kindern, Ehegatten sowie nichtehelichen Müttern, Vätern und Eltern
  • Sorgerecht und Umgangsrecht für Kinder
  • Testament- und Nachfolgeregelungen

Das Familienrecht befindet sich im stetigen Wandel. Wir informieren Sie gerne über aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung, auch in anderen Rechtsgebieten zu erb-, gesellschafts-, sozial- und steuerrechtlichen Fragen, die mit dem Familienrecht im Zusammenhang stehen.

Ihre Ansprechpartner

Dr. Daniela Leyhausen

Fachanwältin
für Familienrecht

ACHTUNG

Warnung vor betrügerischen E-Mails