Frank Engelhard ist im Wesentlichen tätig im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts sowie des Arbeitsrechts. Er vertritt dabei mittelständische Mandanten bis hin zu europa- und weltweit tätigen Konzernen außergerichtlich bei der Gestaltung von Vereinbarungen wie Bezugs-, Absatz- und sämtlichen kaufmännisch relevanten Vereinbarungen mit Lieferanten und Wiederverkäufern bzw. gewerblichen Endabnehmern und im Falle von Auseinandersetzungen im Gesellschafterkreis sowie im Rahmen gerichtlicher Auseinandersetzungen zu den vorgenannten Themen. Im Bereich des Arbeitsrechts vertritt Frank Engelhard nahezu ausschließlich Arbeitgeber im Bereich individual- und kollektivrechtlicher Fragestellungen sowohl gerichtlich wie außergerichtlich. Frank Engelhard ist zudem seit mehreren Jahren als Dozent an der Bergischen Universität am Lehrstuhl für Unternehmensgründung und Wirtschaftsentwicklung für die Rechtsbereiche Arbeits- und Gesellschaftsrecht tätig.
Berufliche Entwicklung
seit 2003 Partner in der Sozietät ebl esch&kramer rechtsanwälte
2000 – 2003 Tätigkeit in der Sozietät KRAMER & KOLLEGEN
1998 – 2000 Tätigkeit in der Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ganteführer, Marquardt & Partner, Düsseldorf
1996 – 1998 Tätigkeit in der Kanzlei Walter, Colsman & Partner, Wuppertal
1995 Tätigkeit im Büro Tokio der Sozietät Bruckhaus, Westrick, Stegemann (heute Freshfields Bruckhaus Deringer LLP)
Weitere Tätigkeiten
Lehrbeauftragter der Bergischen Universität Wuppertal am Lehrstuhl für Unternehmensgründung und Wirtschaftsentwicklung
Leiter der Arbeitsgemeinschaft der Rechtsreferendare beim Landgericht Wuppertal