Neuerungen im Arbeitszeiterfassungsgesetz

Im Jahr 2024 treten wichtige Änderungen im Arbeitsrecht in Kraft, insbesondere im Bereich der Arbeitszeiterfassung. Unternehmen sind künftig verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter elektronisch zu erfassen. Dies soll die Einhaltung von Arbeitszeitgesetzen sicherstellen und Transparenz schaffen. Zudem wird die telefonische Krankmeldung weiterhin möglich sein. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, Arbeitsbedingungen zu verbessern und die Rechte der Arbeitnehmer zu stärken.

Das vollständige Interview des Talks mit dem Rechtsanwalt Jens Niehl steht in der ZDF Volle Kanne Mediathek zur Verfügung.

ACHTUNG

Warnung vor betrügerischen E-Mails